Reisevorbereitung: Hier die besten Tipps

Frau im Zug

Reisevorbereitung: Hier die besten Tipps

Auf Reisen kann so einiges passieren. Diese Tipps helfen Ihnen, falls es anders kommt als geplant.
Egal, ob Sie ein gelassener Welten­bummler sind oder sich schon bei der Buchung Gedanken machen, was Ihnen während der Ferien alles passieren könnte – gut vor­bereitet unter­wegs zu sein, ist immer von Vorteil. 

Das Reisebüro geht Konkurs

Sie haben Ihre Reise gebucht und zwei Monate später geht das Reisebüro oder die Flug­gesellschaft Konkurs. Nun stellt sich die Frage, welche An­sprüche Sie erheben können. Gemäss Reise­gesetz bekommen Sie bei Pauschalreisen, also bei Reisen bestehend aus zwei Leistungen (z.B. Flug & Hotel oder Hotel & Mietauto), Ihr Geld zurück. In diesen Fällen springt bei einem Konkurs nämlich ein Garantie­fonds ein. Auf der Website von «Reisegarantie» können Sie nachlesen, welche Reise­büros dem Fonds ange­schlossen sind. Bei reinen Flugbuchungen hingegen erhalten Sie möglicher­weise keine Ent­schädigung. Wer hierfür eine Deckung wünscht, muss eine separate Reise­ver­sicherung ab­schliessen. Erkundigen Sie sich bei Abschluss genau, ob diese Deckung darin auch enthalten ist. Nicht jede Reise­ver­sicherung deckt automatisch die Insol­venz von Trans­port­unternehmen.

  • Tipp 1: Es kann tatsächlich vorkommen, dass ein Reisebüro seine Ver­pflichtungen nicht erfüllt. Wer ganz sicher sein will, dass man sein Geld im Konkurs­fall zurückbekommt, sollte prüfen, ob das Reise­büro Mitglied im Garantie­fonds ist.

Sie möchten die Reise selbst absagen

Manchmal muss man auch Reisen absagen, weil sich z.B. die Sicher­heits­lage des Landes geändert hat oder dort eine Infektions­krankheit wie SARS oder das Ebola-­ und Zika-­Fieber ausge­brochen ist. Wenn bereits bei der Buchung Reise­warnungen vorlagen (z.B. vom Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, EDA, oder vom Bundesamt für Gesundheit, BAG), sind weder das Reise­büro noch die Reise­ver­sicherung verpflichtet, das Geld zurück­zuerstatten. Ändert sich die Situation nach der Buchung, werden die Annullierungs­kosten übernommen. Deshalb – und dies gilt vor allem für Selbst­bucher – sollten Sie sich vorab gründlich über die Ferien­destination informieren. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten gibt unter www.eda.admin.ch gute Hinweise zu Sicherheit, Risiken, Vorsichts­massnahmen und Einreise­bestimmungen.

  • Tipp 2: Informieren Sie sich frühzeitig bei der Botschaft des Ziel­landes über die Einreise- und Aufent­halts­vor­schriften. Eventuell benötigen Sie ein Einreise- oder Transit­visum für das Reiseland. Manche Länder fordern sogar ein Ausreise­visum.

Das Zimmer hält nicht, was versprochen wurde

Wenn das Zimmer nicht hält, was die Broschüre oder die Website versprochen hat, dann schlucken Sie den Ärger nicht einfach hinunter. Meistens lohnt sich eine Beschwerde beim Empfang. Sie haben gute Chancen, ein neues Zimmer oder einen Preis­nachlass zu erhalten. Doch zu viel versprechende Prospekte sind nicht das grösste Problem, immer öfter kann man auch auf Bett­wanzen treffen – vor allem in Gross­städten. In Deutschland, den USA und auch in Frankreich beschweren sich vermehrt Gäste über dieses Ungeziefer. Im Online-­Reise­magazin von Holidayguru gibt es gute Hinweise zum Thema Bett­wanzen: einfach auf www.holidayguru.ch in der Such­maschine den Begriff «Bettwanze» eingeben.

  • Tipp 3: Hält ein Hotel in der Schweiz sein Ver­sprechen nicht, kann man sich auch an eine Ombuds­stelle der Schweizer Hotellerie wenden. Dort werden kosten­lose Beratungen angeboten. 

Ein Unfall im Ausland

Wer im Ausland einen Unfall hat, muss das um­gehend beim Unfall­versicherer seines Arbeit­gebers und, falls vorhanden, bei seiner Reise­ver­sicherung melden. Nicht­er­werbs­tätige müssen den Unfall bei ihrer Kranken­kasse melden. Grund­sätzlich sind nur Notfall­behand­lungen bei der Schweizer Kranken­kasse versichert, die nicht bis zur Rück­kehr nach Hause warten können. Leistungen werden nur dann erbracht, wenn die medi­zinische Behandlung im Ausland dringend notwendig ist und eine Rück­reise in die Schweiz nicht angemessen ist. Die Kosten für Re­patriierungs­flüge wiederum übernimmt die Kranken­kasse nur, wenn im Ausland keine zureichende medizinische Versorgung vorhanden ist.

  • Tipp 4: Informieren Sie sich, ob und inwiefern Ihre Kran­kenkasse für Behand­lungen im Ausland aufkommt. Eventuell wird für die Rettungs- und Rückreise­kosten ein zusätzlicher Versicherungs­schutz benötigt – zum Beispiel eine Reise­versicherung.

Krank vor oder während der Reise

Viele Reisebüros bieten bei der Buchung eine Annullierungs­kosten­versicherung an. Diese deckt die Kosten, wenn die Reise aufgrund einer Krank­heit abgesagt werden muss. Diese Versicherung kann für jede Reise separat abgeschlossen werden. Bei einer akuten Er­krankung im Aus­land übernimmt die Grund­versicherung der Kranken­kasse die Heilungs­kosten bei Arzt- oder Spital­besuchen im Ausland. Diese Kosten­über­nahmen sind jedoch auf den doppelten Betrag begrenzt, den die gleiche Behand­lung zu Hause im Wohn­kanton gekostet hätte. Für Europa reicht diese Deckung meistens. In den USA, Kanada, Japan oder Australien sind die Gesund­heits­kosten jedoch hoch: Eine Behand­lung kann also rasch mehr als doppelt so viel kosten wie in der Schweiz. Ab dem doppelten Betrag zahlt die Kranken­kasse nicht mehr. Wünschen Sie eine höhere Deckung, so müssen Sie dies mit einer Zusatz­versicherung abdecken. 

  • Tipp 5: Bei mehreren Reisen pro Jahr lohnt sich eine jährliche Reise­ver­sicherung, denn damit erübrigen sich die einzelnen Annullierungs­kosten­ver­sicherungen bei den Buchungen der jeweiligen Reise. Ausser­dem ist es ratsam, die Heilungs­kosten vorab zu über­prüfen. So ersparen Sie sich böse Über­raschungen.

Wenn Bargeld, Handtasche oder Koffer abhandenkommen

Bei Dieb­stahl wird das Bar­geld nicht zurück­erstattet – auch nicht mit der Zusatz­ver­sicherung «einfacher Dieb­stahl auswärts». Die Dieb­stahl­deckung in der Haus­rat­ver­sicherung zahlt immerhin die Sachen, die man bei sich trägt, zum Beispiel eine Kamera oder Hand­tasche – in der Regel bis zu einem Wert von CHF 2’000. Wer seine teuren Gegen­stände wie eine Fotoausrüstung oder ein Diamant­collier schützen will, für den empfiehlt sich eine Wert­sachen­versicherung. Bei Zurich kann jeder Gegenstand einzeln versichert werden. Damit die Gegenstände eines «verloren gegangenen» Koffers zurückerstattet werden, muss der Inhalt des Koffers belegt werden können – am besten mit Quittungen. Wer diese nicht mehr hat, sollte vor der Reise den Koffer­inhalt fotografieren. Wichtig: Markieren Sie den Koffer gut sichtbar zum Beispiel mit einem farbigen Band – manche «Diebstähle» sind einfach nur Verwechslungen. Wenn der Pass gestohlen wird, beschafft die Auslands­vertretung der Schweiz neue Papiere. Oft dauert das ein paar Tage, es lohnt sich also, eine Kopie des Passes separat aufzubewahren. Weiter unterstützt die Auslands­vertretung auch mit Über­brückungs­krediten, die später zurück­erstattet werden können. 

  • Tipp 6: Auch bei Sicherheits­kontrollen gibt es Dieb­stähle. Legen Sie deshalb Ihre Brief­tasche, Ihren Schmuck oder Ihre Uhr nie offen in die zur Verfügung stehenden Kisten. Stecken Sie diese lieber in Ihr Hand­gepäck.

Impfungen für tropische Länder

Wer gerne in die Ferne schweift, sollte sich schon ein halbes Jahr im Voraus über not­wendige Impfungen informieren. Denn für zahlreiche Fern­desti­nationen werden Impfungen gegen Hepatitis A und B empfohlen. Ausser­dem wird bei diversen Ländern für die Einreise zusätzlich eine Gelb­fieber­impfung voraus­gesetzt. Dabei ist der Eintrag im internationalen Impfpass der World Health Organization (WHO) Pflicht. Zwischen den einzelnen Impfungen liegen oft mehrere Wochen. Erstellen Sie deshalb recht­zeitig mit Ihrem Arzt einen Impfplan. Berücksichtigen Sie dabei auch, dass man sich nicht impfen lassen kann, wenn man krank ist. Planen Sie also die Folge­impfungen nicht auf die letzte Minute vor der Abreise.

  • Tipp 7: Impfpass verlegt? Unter www.travelclinic.ch können mit einem Passwort alle Impfungen und durch­gemachten Kinder­krankheiten von jedem Internet­anschluss der Welt aus eingesehen werden.

Im Notfall schnell zur Hand: die Reiseapotheke

An den meisten Orten gibt es zwar eine Apotheke, dennoch ist es hilfreich, auch ein paar Medi­kamente griffbereit zu haben. Denn oft kann die Suche nach einer Apotheke den Reise­plan durch­einander­bringen, sodass es schade um den verpassten Bus oder den verlorenen Morgen ist. Vor allem, wenn es sich eigentlich nur um die Behandlung eines Sonnen­brands oder von lästigen Mücken­stichen handelt. Wir empfehlen, zusätzlich auch Medikamente gegen Durchfall, Übelkeit, Reise­krankheiten sowie Fieber und Schmerzen dabei zu haben. Wichtig sind auch Verbands­material, Desinfektions­lösung und eine Salbe gegen Verstauchungen. Reist man mit Kindern, sollten Augen- und Ohren­tropfen nicht fehlen. Wer bestimmte Medikamente dauerhaft einnehmen muss, notiert sich am besten den Namen des Wirkstoffs. Da das gleiche Präparat im Ausland unter einem anderen Namen erhältlich sein kann, nutzt der Name allein oft nichts. Achtung: Packen Sie wichtige Medikamente ins Handgepäck. Bei Reisen im Auto sind sie vor der Hitze im Kofferraum geschützt oder können auf einer Flugreise nicht mit dem Reisegepäck verloren gehen.  

  • Tipp 8: Wenn Sie weit ab der Zivilisation unterwegs sind oder in ein tropisches Land reisen, lassen Sie sich von einer Fach­spezialistin oder einem Fachspezialisten für Reise­medizin beraten. Eine ausführliche Checkliste für Ihre Reise­apotheke finden Sie auf www.travelclinic.ch unter der Rubrik «Dienstleistungen».

Reisecheckliste

Vor der Buchung:

  • politische Lage des Reiseziels überprüfen
  • erforderliche Dokumente überprüfen (Visa)
  • Reiseversicherung abschliessen

Sechs Monate vor Abreise:

  • Visa beantragen und Pass kontrollieren
  • Impfungen überprüfen
  • Versicherungen regeln (Rechtsschutz, Heilungskosten)

Drei Wochen vor Abreise:

  • Reiseapotheke und persönliche Medikamente zusammen­stellen
  • Ausrüstung überprüfen
  • Zahlungs- und Kommunikations­mittel fürs Ausland sicherstellen und notfalls frei­schalten lassen

Eine Woche vor Abreise:

  • Reiseroute einer nahe­stehenden Person übergeben
  • Beaufsichtigung der Wohnung regeln
  • Reisedokumente kopieren und online ablegen, Rechnungen bezahlen, Post zurückstellen

Einen Tag vor der Abreise:

  • Reiseunterlagen ins Handgepäck stecken
  • aktuelles Wetter im Reiseland abfragen
  • Koffer packen und beschriften

Am Abreisetag:

  • keine Wertgegenstände offen herumliegen lassen
  • Fenster und Türen schliessen
  • Netz- und Telefonstecker ziehen

Wir wünschen Ihnen eine schöne, spannende und abenteuerliche Reise – vergessen Sie Ihre Reiseunterlagen nicht! 

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